Ansprechpartner
DRK-Ortsverein Eichstetten
Hebelstr. 27
79356 Eichstetten
Bereitschaftsleiterin:
Frau Claudia Hornecker
Tel: 07663/4743
Bereitschaftsleiter:
Herr Andreas Haussmann
Tel: 07663/9148800
Kurs AED-Frühdefibrillation
In diesem Lehrgang wird der Umgang mit automatisierten externen Defibrillatoren (AED) geschult. Der Kurs richtet sich auch an Personen, die noch keinen Erste-Hilfe-Kurs besucht haben.
Kurse & Termine
Kurs AED-Frühdefibrillation bei Ihrem Kreisverband vor Ort
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Mo. 09.12.2024 2:00 - 7:00 UhrAED Frühdefibrillation12345 Musterbach, Bleibtreustraße 35 - Link zur Karte
100,00 € , 17 Plätze vorhanden - -
Do. 02.01.2025 2:00 - 7:00 UhrAED Frühdefibrillation99999 Musterbach, Dicke Allee 3 - Link zur Karte
90,00 € , 20 Plätze vorhanden - -
Sa. 01.02.2025 2:00 - 7:00 UhrAED Frühdefibrillation, - Link zur Karte
90,00 € , 20 Plätze vorhanden - -
So. 02.02.2025 2:00 - 7:00 UhrAED Frühdefibrillation99999 Musterbach, Im Ruder 1 - Link zur Karte
90,00 € , 20 Plätze vorhanden - anmelden -
So. 02.02.2025 2:00 - 7:00 UhrAED Frühdefibrillation99999 Musterbach, Im Ruder 1 - Link zur Karte
90,02 € , 20 Plätze vorhanden - anmelden -
So. 02.02.2025 2:00 - 7:00 UhrAED Frühdefibrillation99999 Musterbach, Im Ruder 1 - Link zur Karte
90,01 € , 20 Plätze vorhanden - anmelden -
Fr. 14.02.2025 2:00 - 7:00 UhrAED Frühdefibrillation, - Link zur Karte
90,00 € , 19 Plätze vorhanden - -
Mi. 12.03.2025 2:00 - 7:00 UhrAED Frühdefibrillation99999 Musterbach, Musterweg 99 - Link zur Karte
90,00 € , 18 Plätze vorhanden - -
Do. 11.09.2025 2:00 - 7:00 UhrAED Frühdefibrillation, - Link zur Karte
90,00 € , 20 Plätze vorhanden -
Lehrgangsdauer: | 4 Unterrichtseinheiten / 1 Tag | |
Lehrgangsorte: | Geschäftsstelle Muster | Dunanstr. 1, 99999 Musterstadt |
Teilnahmegebühr: | 45,00 € / Person | |
Termine: | auf Anfrage |
Diesen Lehrgang bieten wir bei einer Gruppenstärke von 6 Personen an. Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte zwecks Terminvereinbarung.
Kostenübernahme
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.
Ausnahmen: